Rente in Deutschland schon mit 57 für Ukrainer?

Was das deutsche Rentenrecht wirklich vorsieht

Image: AI
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Im deutschen Rentensystem gilt grundsätzlich: Das Regelalter steigt derzeit schrittweise auf 67 Jahre an. Wer mindestens 35 rentenrechtliche Jahre nachweisen kann, darf zwar schon ab 63 in Rente gehen, muss dann aber lebenslange Abschläge hinnehmen. Diese Vorgaben unterscheiden nicht nach Herkunft oder Staatsangehörigkeit – sie gelten für Deutsche wie für Ausländer gleichermaßen.

Auch Ukrainerinnen und Ukrainer erwerben Rentenansprüche nur, wenn sie die gleichen Bedingungen erfüllen: Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung, Mindestversicherungszeiten und – je nach Geburtsjahr – das gesetzliche Rentenalter. Ohne Einzahlungen – oder bei weniger als fünf Jahren Versicherungszeit – entsteht schlicht kein Anspruch auf eine Altersrente.

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